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   VG Regensburg, 12.12.2001 - RO 1 K 01.1355   

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https://dejure.org/2001,34868
VG Regensburg, 12.12.2001 - RO 1 K 01.1355 (https://dejure.org/2001,34868)
VG Regensburg, Entscheidung vom 12.12.2001 - RO 1 K 01.1355 (https://dejure.org/2001,34868)
VG Regensburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - RO 1 K 01.1355 (https://dejure.org/2001,34868)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße beamtenrechtliche Ruhensberechnung; Umfang der Anrechenbarkeit eines außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielten Erwerbseinkommens auf die Versorgungsbezüge; Begriff der "Einkünfte"; Unterschiede zwischen dem Recht auf Besoldung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 4 S 1543/95

    Ruhen der Versorgungsbezüge wegen Anrechnung privater Arbeitseinkünfte; zum

    Auszug aus VG Regensburg, 12.12.2001 - RO 1 K 01.1355
    Damit ist die Pflicht zur Alimentierung in ihrem Kernbereich gewahrt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt.v.11.12.1997 - 4 S 1543/95 - OVG Nordrhein-Westfalen a.a.O.).
  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 34.83

    Beamtenrecht - Einkommen - Waisengeld - Behindertenwaisengeld -

    Auszug aus VG Regensburg, 12.12.2001 - RO 1 K 01.1355
    Eine Saldierung von Gewinn und Verlust bei einer anderen Einkunftsart erfolgt entsprechend der Verfahrensweise bei anderen Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes nicht (vgl. zuletzt BVerwGE 71, 336; Tz.22.1.18 und 61.2.3.2 BeamtVGVwV).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus VG Regensburg, 12.12.2001 - RO 1 K 01.1355
    Geht man von der allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Lage des Klägers aus, da dieser bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens (vgl. BVerwG, Urt.v. 8.10.1998 - BVerwG 2 C 21.97 -, Dok.Ber. B 1999, 29) nicht auf besondere, mit der Rückforderung zusammentreffende Belastungen hingewiesen hat, stellt die Rückforderung eines Betrages von 13.470,77 DM in monatlichen Raten von 400,- DM keine so erhebliche Härte dar, dass ein (teilweises) Absehen von der Rückforderung geboten erschiene, um die Härte der Rückforderung angemessen zu mildern.
  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus

    Auszug aus VG Regensburg, 12.12.2001 - RO 1 K 01.1355
    Der Kläger haftet insoweit gemäß § 820 Abs. 1 Satz 2, § 818 Abs. 4 BGB verschärft, also ohne Rücksicht auf eine bisher nicht geltend gemachte etwaige Entreicherung, und kann sich gegenüber der Rückforderung nicht mit Erfolg auf Vertrauensschutz berufen, da jede Festsetzung von Versorgungsbezügen und ebenso jede Auszahlung diese Bezüge seit 1.12.1992 unter dem gesetzlichen Vorbehalt steht, dass sich der auszuzahlende Betrag der Versorgungsbezüge dann, wenn der Versorgungsberechtigte neben dem Anspruch auf Versorgung ein Erwerbseinkommen aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes bezieht, nach Maßgabe des § 53a BeamtVG F.1998 mindert (vgl. dazu BVerwG, Urt.v.24.11.1966, BVerwGE 25, 291).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 12/81
    Auszug aus VG Regensburg, 12.12.2001 - RO 1 K 01.1355
    Das Einkommensteuerrecht beruht demgegenüber auf dem Grundgedanken der Belastbarkeit des einzelnen Steuerpflichtigen nach Maßgabe der dafür nach Steuerrecht bedeutsamen Umstände (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt.v.15.7.1981 - 2 A 12/81, RiA 1982, 32).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 199/13

    Berechnung der Versorgungsbezüge eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand

    Die Möglichkeit des Verlustabzugs verfolgt rein steuerliche Zielsetzungen (Plog/Wiedow, BBG, Bd. 2 BeamtVG, Stand: Mai 2014, § 53 BeamtVG Rnrn. 141, 144, 147; vgl. auch VG Regensburg, Urteil vom 12.12.2001 - RO 1 K 01.1355 -, juris Rnrn. 15, 17; VG München, Urteil vom 30.1.2007 - M 5 K 05.2728 -, juris Rn. 19).

    Dieses dem unternehmerischen Risiko entgegenkommende steuerrechtliche Instrument des Verlustabzugs nach § 10d EStG hat ersichtlich keinen Einfluss auf die der Klägerin in 2003 zugeflossenen Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 41.713,-- EUR, die der Anrechnung zugrunde gelegt wurden (vgl. zum Ganzen auch VG Regensburg, Urteil vom 12.12.2001, a. a. O., Rn. 17; VG Kassel, Urteil vom 20.5.2008 - 1 E 1159/07 -, juris Rn. 20; VG Würzburg, Urteil vom 22.11.2005 - W 1 K 05.174 -, juris Rn. 24).

  • VG Saarlouis, 14.10.2008 - 3 K 282/08

    Minderung der auf Versorgungsbezüge anrechenbaren Einkünfte des Inhabers eines

    VG Regensburg, Urteil vom 12.12.2001 - RO 1 K 01.1355 -, dokumentiert bei Juris, Leitsatz ZBR 2003, 181; OVG Saarlouis, a.a.O.
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